AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Amont Gastro GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Amont Gastro GmbH regeln den Kauf von Eintrittskarten für das PULS Open Air Festival (nachfolgend „Veranstaltung“), deren Lieferung und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
2. Ausschließlichkeit der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für die Amont Gastro GmbH unverbindlich, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Dies gilt auch, wenn die Amont Gastro GmbH der Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht oder ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
3. Vertragsschluss
Durch Klicken des entsprechenden „Buttons“ auf der Internetseite der Amont Gastro GmbH oder auf den Seiten einer mit dem Vertrieb beauftragten Vorverkaufsstelle gibt der Vertragspartner ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb einer Eintrittskarte ab und akzeptiert die Geltung dieser AGB. Erst durch Zusendung der Bestätigungs-Email der Amont Gastro GmbH oder der beauftragten Vorverkaufsstelle kommt der Vertrag zustande.
4. Gesonderter Vertrag mit der Vorverkaufsstelle
Erfolgt der Verkauf über eine beauftragte Vorverkaufsstelle, wird über den Vorverkauf und die damit verbundenen Dienstleistungen zwischen der jeweiligen Vorverkaufsstelle und dem Vertragspartner ein gesonderter Vertrag geschlossen. Die Amont Gastro GmbH ist nicht Partei dieses gesonderten Vertrages.
5. Kein Fernabsatz-Widerrufsrecht
Beim Kauf von Eintrittskarten für Konzerte an einem festgelegten Termin besteht kein Widerrufsrecht nach §312b BGB.
6. Preise und Gebühren
Der Preis für die angebotenen Eintrittskarten umfasst die jeweils gültige Mehrwertsteuer und die Vorverkaufsgebühr der Amont Gastro GmbH, jedoch keine weiteren Vorverkaufsgebühren wie z.B. System- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren werden im Verkaufsvorgang gesondert ausgewiesen. Je nach gewählter Versandoption können zusätzlich Versandkosten entstehen.
7. Zahlung
Die Zahlung des Gesamtpreises inklusiver aller Gebühren und Kosten ist sofort nach Zugang der Bestätigungsmail fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Eintrittskarten Eigentum der Amont Gastro GmbH. Wird die Zahlung nicht durchgeführt oder rückbelastet, hat die Amont Gastro GmbH beim Versand von gedruckten Eintrittskarten Anspruch auf Rücksendung von bereits versendeten Eintrittskarten bzw. bei der Ausstellung elektronischer Tickets auf die Löschung der Daten zur Zutrittslegitimation.
9. Lieferung, Gefahrübergang
Der Versand von Eintrittskarten erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an die von ihm angegebene Adresse. Mit der Übergabe der Eintrittskarten an den Frachtführer (z.B. die Post), geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Für Verzögerungen haftet die Amont Gastro GmbH nur, wenn sie diese Verzögerungen zu vertreten hat.
Der Versand von Eintrittskarten kann auch elektronisch erfolgen. Der Versand erfolgt dann mittels Email an die vom Käufer genannten Email-Adresse.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Versand von gedruckten Eintrittskarten.
10. Prüfungs- und Rügepflicht
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die erhaltenen Eintrittskarten und Eintrittsdaten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen gegenüber der Amont Gastro mindestens in Textform (also z.B. per Email) zu rügen. Bei Beanstandungen, die der Vertragspartner bei durchschnittlich gründlicher Prüfung hätte erkennen können, sind Rügen nach Ablauf dieser fünf Werktage ausgeschlossen.
11. Informationspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor dem Antritt der Reise zum Veranstaltungsgelände,
auf der Internetseite www.pulsopenair.de zu informieren, ob die Veranstaltung auch wie geplant stattfindet. Die umfasst auch die Pflicht, sich fortlaufend über die Regelungen der Hausordnung und die Sicherheits- und Hygienebestimmungen informiert zu halten.
12. Hausordnung, Folgen eines Verstoßes
Ergänzend gelten die Hausordnung und Sicherheits- und Hygienebestimmungen, die am Veranstaltungsgelände aushängen und auf unserer Internetseite www.pulsopenair.de in der jeweils geltenden Fassung einsehbar sind. Die Hausordnung und die Sicherheits- und Hygienebestimmungen können z.B. aufgrund sich verändernder Sicherheitslage oder zusätzlicher jetzt noch nicht absehbarer behördlicher Auflagen verändert werden. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder die Sicherheits- und Hygienebestimmungen kann dem Vertragspartner der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder er des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch deswegen gegen die Amont Gastro GmbH besteht nicht, es sei denn, die Amont Gastro GmbH hat den Verstoß mindestens mitzuvertreten.
13. Mitgebrachte Speisen und Getränke
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen ausschließlich bei Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Glasbehälter sind jedoch in jedem Fall untersagt.
14. Kontrollen, verbotene Gegenstände
Das Einlasspersonal ist berechtigt, vor dem Einlass Kontrollen vorzunehmen. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der Amont Gastro GmbH für diese Gegenstände.
15. Übertragbarkeit der Eintrittskarte nach Einlass – Personalisierung - Weiterverkauf
Grundsätzlich sind Eintrittskarten bis zum erstmaligen Eintritt auf die Veranstaltung bzw. zum Tausch in ein persönliches Festivalarmband übertragbar.
Je nach Anforderung können Eintrittskarten beim Verkauf oder auf Anforderung nachträglich personalisiert werden.
Der gewerbliche Weiterverkauf der Eintrittskarten des PULS Open Air ist untersagt.
16. Änderungen des Inhalts der Veranstaltung
Eine wesentliche Änderung des Inhalts der Veranstaltung liegt vor, wenn die Änderung den Charakter der Veranstaltung mehr als nur unwesentlich ändert. Subjektive Eindrücke des Vertragspartners spielen dabei keine Rolle. Der Austausch eines oder mehrerer Künstler stellt für sich genommen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
17. Absage
Wird die Veranstaltung wegen eines Umstands verschoben, abgesagt oder abgebrochen, den die Amont Gastro GmbH oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bzw. ihr zuzurechnende Personen nicht zu vertreten haben (z.B. Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie oder höhere Gewalt), richten sich die Rechte des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte nach den folgenden Regelungen:
- Die Amont Gastro GmbH hat bei einer Absage das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte kann die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nur verlangen, wenn die Wahrnehmung des neuen Termins für ihn unzumutbar ist.
- Wird die Veranstaltung abgesagt und nicht nachgeholt, verliert der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte einen etwaigen Erstattungsanspruchs sechs Monate nach Kenntnis des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte von der endgültigen Absage.
- Versandkosten und Service-/Vorverkaufsgebühren werden in keinem Fall erstattet, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt.
- Wird die Veranstaltung abgebrochen und befinden sich nach Ablauf einer von der Amont Gastro GmbH gesetzten angemessenen Frist noch Gegenstände auf dem Veranstaltungs- oder Campinggelände, ist die Amont Gastro GmbH berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Ein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der Amont Gastro GmbH für diese Gegenstände entsteht nicht.
18. Haftung
Die Haftung der Amont Gastro GmbH, ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und anderer ihr zuzuordnenden Personen für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Haftung wegen Personenschäden oder um eine Haftung wegen der Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (dies sind die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Beauftragung Dritter). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Amont Gastro GmbH auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Vertragspartner hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform gegenüber der Amont Gastro GmbH entsprechend zu erhöhen.
19. Besondere Regelungen wegen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020
Vor dem Hintergrund der COVID-19-bedingten Absage der Veranstaltung im Jahr 2020 haben davon betroffene Vertragspartner das folgende zusätzliche Recht:
Kauft ein Vertragspartner, der bereits Inhaber einer Eintrittskarte für die Veranstaltung im Jahr
2020 ist, bis zum auf der Internetseite www.pulsopenair.de genannten Termin eine Eintrittskarte für die Veranstaltung im Jahr 2021, hat er das Recht, seinen Rückerstattungsanspruch wegen der Absage der Veranstaltung im Jahr 2020 mit dem Preis für die Eintrittskarte für die Veranstaltung im Jahr 2021 zu verrechnen. Hierzu wird auf Anforderung ein entsprechender Gutscheincode erstellt und per Email an den Vertragspartner versandt und der entsprechende Gegenwert auf die Kaufsumme angerechnet.
Mit Ausübung dieses Rechts, sind sonstige Ansprüche des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte auf Rückerstattung, Gutschein oder ähnliches wegen der Absage der Veranstaltung im Jahr 2020 abgegolten.
Macht der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte für das Jahr 2020 von einem Rückerstattungsanspruch oder seinem Anspruch auf einen Gutschein entsprechend des
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
Geltend, verliert er sein oben genanntes Umtauschrecht.
Eintrittskarten für die Veranstaltung im Jahr 2020 verlieren ihre Gültigkeit als Zutrittsberechtigung für die Veranstaltung im Jahr 2021, wenn sie nicht innerhalb des genannten Zeitraums in der oben beschriebenen Weise getauscht werden.
20. Hygiene und Infektionsschutz
Um Erfordernissen der Hygiene und des Infektionsschutzes gerecht zu werden, kann die Amont Gastro GmbH Verhaltensregeln für die Teilnehmer der Veranstaltung vorschreiben und Maßnahmen anordnen (zum Beispiel AHA-Regeln, Wege-/Gehrichtungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen, Temperaturmessungen, Testerfordernisse).
Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Vorgaben zu beachten und ihnen Folge zu leisten. Vertragspartner bzw. Inhaber von Eintrittskarten, die diese Vorgaben nicht beachten oder ihnen nicht Folge leisten, können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.
21. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.
22. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Amont Gastro GmbH für die vorübergehende Nutzung von Campingplätzen
Der Erwerb eines Camping-Tickets und die Nutzung der Campingflächen ist nur Personen gestattet, die zusätzlich eine Eintrittskarte für das jeweilige Festival erworben haben.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Campingflächen des PULS Open Air gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PULS Open Air und werden durch die Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie die Platzordnung ergänzt.
2. Wetter
Die Nutzbarkeit der Campingflächen sowie der eigenen Aufbauten unterliegt verschiedenen Wetterbedingungen und Umwelteinflüssen. Die Nutzbarkeit der Campingflächen und der bestehenden Aufbauten kann aus Sicherheitsgründen und/oder behördlicher Anordnung eingeschränkt sein.
3. Wildcampen
Das Campen und Aufbauen von Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und nur auf dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
4. Stand- und Verkehrssicherheit
Mit Erwerb der Campingkarte und Nutzung der Campingflächen des PULS Open Air verpflichten sich die Nutzer*innen auf die Stand- und Wettersicherheit genutzter Zelte und Aufbaubauten zu achten. Gleich welche Aufbauten aufgestellt und betrieben werden, bleibt der Nutzer für die Verkehrs- und Gebrauchssicherheit verantwortlich.
5. Erlaubte Zelte – Verbot der Fahrzeugnutzung
Erlaubt sind Zelte und Zeltmaterial, Zeltzubehör und je 4er-Gruppe ein Pavillon mit den Maximalmaßen 3m x 3m, wobei der Gesamtflächenverbrauch je Person ein Maß von 6 m2 nicht überschreiten darf.
Das Befahren oder das Heranfahren an den Campingbereich ist gleich zu welchem Zeitpunkt nicht gestattet, dies bedeutet aber nicht, dass auf dem Campingplatz kein Fahrzeugverkehr erfolgt.
6. Stromversorgung
Es gibt auf den Campingflächen keine Stromversorgung. Die Teilnehmenden haben ihre komplette Anwesenheit darauf einzurichten (Beleuchtung, Lademöglichkeiten für Mobiltelefone usw.)
7. Keine Be- oder Überwachungsleistungen, keine Verwahrung
Das vom Teilnehmer zu zahlende Entgelt bezieht sich nur auf die Überlassung der zugewiesenen Campingfläche und die Nutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Fläche und sie beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Amont Gastro GmbH, noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag. Dies gilt auch für die Parkplätze.
8. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen und Benutzen von Generatoren oder zusätzlichen Autobatterien ist aus Sicherheits- und Lautstärkegründen verboten. Details und zusätzliche verbotenen Gegenstände ergeben sich aus der Internetseite www.pulsopenair.de/info
9. Platzverweis bei Verstoß
Bei einem nicht nur unwesentlichen Verstoß gegen diese Regelungen oder die Platzordnung, kann die Amont Gastro GmbH den verstoßenden Teilnehmer des Geländes verweisen und zuvor auch schon den Zutritt verweigern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für sein Camping-Ticket, wenn die Amont Gastro GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, den Verstoß (zumindest mit)-zu vertreten haben.
10. Haftung
Die Amont Gastro GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, haften nicht für Schäden, es sei denn, der Amont Gastro GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnender Personen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand; die Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Amont Gastro GmbH auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z.B. per Email) gegenüber der Amont Gastro GmbH entsprechend zu erhöhen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Amont Gastro GmbH für die vorübergehende Vermietung von Wohnmobil-Stellplätzen
Der Erwerb eines Stellplatz-Tickets und die Nutzung der Wohnmobil-Stellplätze ist nur Personen gestattet, die zusätzlich eine Eintrittskarte für das jeweilige Festival erworben haben.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Wohnmobil-Stellplätzen des PULS Open Air gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PULS Open Air und werden durch die Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie die Platzordnung ergänzt.
2. Wetter
Die Nutzbarkeit der Wohnmobil-Stellflächen unterliegt verschiedenen Wetterbedingungen und Umwelteinflüssen. Die Nutzbarkeit der Wohnmobil-Stellflächen kann aus Sicherheitsgründen und/oder behördlicher Anordnung eingeschränkt sein.
3. Wildcampen
Das Abstellen von Wohnmobilen/Wohnwagen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und nur auf dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
4. Stand- und Verkehrssicherheit
Mit Erwerb der Wohnmobil-Stellflächen-Karte und Nutzung der Wohnmobil-Stellflächen des PULS Open Air verpflichten sich die Nutzer*innen auf die Stand- und Wettersicherheit ihrer Infrastruktur (Wohnmobil/Wohnwagen/Aufbauten etc.) zu achten. Gleich welche Aufbauten aufgestellt und betrieben werden, bleibt der Nutzer für die Verkehrs- und Gebrauchssicherheit verantwortlich.
5. Geltung der StVO
Auf dem gesamten Gelände, auf dem sich Wohnmobile/Fahrzeuge bewegen, gilt die StVO.
6. Parkpersonal
Das Parkpersonal übt für die Amont Gastro GmbH das Hausrecht auf dem gesamten Parkgelände aus. Den Anweisungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Gültigkeit Ticket
Das Wohnmobilticket ist nur gültig, wenn gut sichtbar an der Frontscheibe ausliegt/angebracht ist und das korrekte KFZ-Kennzeichen eingetragen ist.
Das Ticket gilt für jeweils ein Fahrzeug mit einem Gesamtflächenverbrauch von maximal 40m2 und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t. Zusätzlich zum Fahrzeug darf maximal ein Aufbau (Zelt, Pavillon) in angemessener Größe auf dem überlassenen Platz errichtet/genutzt werden.
8. Zustand Fahrzeug
Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein und darf keine Betriebsflüssigkeiten verlieren. Wird der Verlust von Betriebsflüssigkeiten durch den Teilnehmer bemerkt, hat er unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Auffangen und Lagern der Betriebsflüssigkeit, Fehlersuche- und Behebung, Entfernen des Fahrzeugs, Mitteilung an die Amont Gastro GmbH bzw. dieser zuzuordnender Personen (Parkpersonal, Einlasspersonal, Sicherheitsdienst).
9. Platzverweis bei Verstoß
Bei einem nicht nur unwesentlichen Verstoß gegen die Regelungen aus Ziff. 3 und 4, kann die Amont Gastro GmbH das betreffende Fahrzeug des Geländes verweisen und zuvor auch schon die Zufahrt verweigern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für sein Wohnmobil-Ticket, wenn die Amont Gastro GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, den Verstoß (zumindest mit)-zu vertreten haben.
10. Keine Be- oder Überwachungsleistungen, keine Verwahrung
Das vom Teilnehmer zu zahlende Entgelt bezieht sich nur auf die Überlassung des Stellplatzes. Sie beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Amont Gastro GmbH, noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag.
Erfolgt bei stark verschmutzten Unterkünften vor der Rückgabe keine Reinigung der Unterkunft durch den Mieter, können bis zu 50% der Kaution einbehalten werden.
11. Verbotene Gegenstände
Die Mitnahme bestimmter Gegenstände auf das Festival- und damit auch auf das Wohnmobilgelände ist verboten. Details und die verbotenen Gegenstände ergeben sich aus der Internetseite www.pulsopenair.de/info
12. Haftung
Die Amont Gastro GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, haften nicht für Schäden, es sei denn, der Amont Gastro GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnender Personen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand; die Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Amont Gastro GmbH auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z.B. per Email) gegenüber der Amont Gastro GmbH entsprechend zu erhöhen.